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Aufnahme-Richtlinien
Aufnahme-Richtlinien
Der Bewerber muß bei seinem Antrag auf Mitgliedschaft im
Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.
folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung als
2. Vorlage des aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate).
3. Nachweis fundierter Kenntnisse aus dem Bereich Bau-/ Baunebengewerbe.
- z.B. Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Zusatzausbildungen, langjährige einschlägige Berufserfahrungen etc.
4. Nachweis der bisherigen Tätigkeiten im Bau-/ Baunebengewerbe.
5. Ggf. Nachweis weiterer Qualifikationen aus dem Bau-/ Baunebengewerbe.
- Erwartet wird die laufende Fortbildung während der Mitgliedschaft, mit dem Ziel der
Aktualisierung des für den Bau- und Bodensachverständigen notwendigen Fachwissens.
6. Bei juristischen Personen (GmbH etc.) müssen die obigen Voraussetzungen für mindestens
einen gesetzlichen Vertreter (Gesellschafter/Geschäftsführer) erfüllt sein.
Nur Verbandsmitglieder sind zeichnungsberechtigt.